Erbrecht
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Familienrecht







In einem Erstberatungsgespräch, für das Sie in der Regel binnen
2-3 Tagen einen Termin erhalten können, erkunden wir im gemein-
samen Gespräch Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation,
erarbeiten Einigungsmöglichkeiten und schlagen Lösungswege zur
Verwirklichung Ihrer Vorstellungen und Wünsche vor. Wir beraten
hierbei über Fragen des nichtehelichen Zusammenlebens, der
Eheschließung und deren möglichen Güterständen ebenso wie
über Besonderheiten der Eingehung einer gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft.

Sind einvernehmliche Lösungen nicht erzielbar, vertreten wir Sie
konsequent und engagiert auch vor Gericht, um Ihre Ansprüche
durchzusetzen bzw. gegen Sie gerichtete Ansprüche abzuwehren.

  
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Tel: 040 / 86 64 61 71 · Fax: 040 / 86 64 61 93
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